Internetbasisierte Kraftfahrzeugzulassung (iKFZ)
Internetbasisierte Kraftfahrzeugzulassung (iKFZ)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Bundesweites Projekt i-Kfz
Online-Außerbetriebsetzung (Abmeldung):
Seit 01.01.2015 können Sie Ihr Fahrzeug online ganz ohne Besuch in der Zulassungsstelle außer Betrieb setzen lassen ("abmelden"), wenn
- das Fahrzeug im Landkreis Osnabrück zugelassen ist oder die auswärtigen Kennzeichenschilder beim Umzug mitgenommen wurden,
- das Fahrzeug seit dem 01.01.2015 zugelassen wurde, also bereits mit neuen Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern und einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestattet ist und
- Sie einen neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie ein Lesegerät mit entsprechender Software oder ein Mobilgerät mit installierter „Ausweis-App2“ besitzen
Online-Zulassung von Fahrzeugen:
Seit 01.10.2019 haben Sie die Möglichkeit, ein Fahrzeug online neu zuzulassen, wieder zuzulassen, umzuschreiben oder die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ändern zu lassen, wenn
- Sie Einwohner des Landkreises Osnabrück sind, also einen Hauptwohnsitz im Landkreis Osnabrück haben
- das Fahrzeug seit dem 01.01.2015 zugelassen wurde, also bereits mit neuen Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern und einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestattet ist und
- Sie einen neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Lesegerät mit entsprechender Software oder ein Mobilgerät mit installierter „Ausweis-App2“ besitzen
Weitere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden Sie auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums.
Bitte beachten Sie:
- Entfernen Sie die Abdeckungen der Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten, der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) erst dann, wenn Sie auf dem Portal dazu aufgefordert werden. Sind die Sicherheitscodes freigelegt, sind die Dokumente ungültig.
- Im Rahmen der internetbasierten Wiederzulassung wird eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) benötigt. Die Daten des neuen Personalausweises (nPA) werden in dem Zuge automatisiert auf exakte Übereinstimmung mit den angegebenen Daten in der Versicherungsbestätigung geprüft. Da bereits vermehrt die Problemkonstellation aufkam, dass die vom Versicherer aufgenommenen VN-/Halter- und Adressdaten in der eVB nicht exakt mit den im nPA angegebenen Halter- und Adressdaten übereinstimmen, wird empfohlen eine eVB mit abweichenden Halter zu erzeugen.
- Die Zulassung eines Oldtimers, sowie die Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit Saisonkennzeichen steht im Online-Dienst derzeit noch nicht zu Verfügung.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz, ihre Haupt- oder Zweigniederlassung in der Samtgemeinde Artland haben, können Sie sich an das Bürgerbüro in Quakenbrück oder direkt an den Landkreis Osnabrück wenden.
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug muss über Kennzeichen verfügen, auf denen Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes angebracht sind. Diese Plaketten werden erst ab 01. Januar 2015 im Rahmen der Neu- oder Wiederzulassung ausgegeben
- Das Fahrzeug muss über eine "neue" Zulassungsbescheinigung Teil I verfügen. Auf der neuen Zulassungsbescheinigung befindet sich ein freizulegender Sicherheitscode. Ältere Zulassungsbescheinigungen weisen diesen Code nicht auf. Die dazugehörenden Fahrzeuge können deshalb nicht online stillgelegt werden
- Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter benötigen für das Onlineverfahren den elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung und ein Kartenlesegerät oder ein Mobilgerät mit installierter Ausweis-App2.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die Zulassungsverfahren setzen sich aus mehreren Teilbeträgen zusammen.
Die Gebühren werden automatisch vom Portal berechnet und Ihnen zum Abschluss Ihres Zulassungsantrages angezeigt.
Rechtsgrundlage
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Hinweise / Besonderheiten
Ist die Online-Ausweisfunktion auf Ihrem neuen Personalausweis nicht freigeschaltet, wenden Sie sich bitte an Ihr Einwohnermeldeamt.