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Anmeldung einer Nebenwohnung


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen. Dieses nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • bei der Anmeldung von Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

Es fallen keine Gebühren an.

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.