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Hundesteuer (An- und Abmeldung)


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Hunde in der Samtgemeinde Artland halten, sind Sie gegenüber Ihrer Gemeinde verpflichtet, der jeweiligen Mitgliedsgemeinde jährlich Hundesteuer zu zahlen.

 

Folgende Hundesteuersätze (jährlich) gelten jeweils in den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Artland (Stand: 10.01.2019, die nachfolgenden Angaben sind ohne Gewähr der Aktualität):

Badbergen

  • erster Hund: 40,- €
  • jeder weitere Hund: 60,- €


Menslage

  • erster Hund: 36,- €
  • zweiter Hund: 48,- €
  • jeder weitere Hund: 72,- €


Nortrup

  • erster Hund: 36,- €
  • zweiter Hund: 66,- €
  • jeder weitere Hund: 90,- €

Quakenbrück

  • erster Hund: 40,- €
  • zweiter Hund: 80,- €
  • jeder weitere Hund: 120,- €
  • gefährlicher Hund: 500,- €

Wer innerhalb der Samtgemeinde Artland einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen einer Woche der Verwaltung schriftlich anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft. Wird das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen, so ist davon auszugehen, dass er älter als drei Monate ist.

Informationen zur Steuerbefreiung /-ermäßigung finden Sie in der Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.

 

Regelungen für das Führen und Halten von Hunden entnehmen Sie der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Samtgemeinde Artland.

 

Informationen zur Einzugsermächtigung/ SEPA-Lastschriftmandat finden Sie unter Zahlungsverkehr (SEPA)
Die Formulare für eine Anmeldung oder Abmeldung finden Sie hier.

Abmeldung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Abgabe des Hundes,
  • Tod des Hundes,
  • Verlust des Hundes,
  • Umzug des Hundes / Bürgers. (Dies gilt auch bei Umzügen innerhalb der Samtgemeinde Artland. Bei Umzügen innerhalb einer Gemeine ist zumindest die Adressänderung mitzuteilen.)

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.