Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Das Gewerberegister umfasst alle Gewerbetreibenden, die in der Samtgemeinde Artland selbstständig tätig sind. Die erhobenen Daten dürfen nur für die Überwachung der Gewerbeausübung sowie für statistische Erhebungen verwendet werden.
Die „einfache“ Gewerberegisterauskunft beinhaltet „Namen, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit“ und kann allgemein zugänglich gemacht werden.
Eine „erweiterte“ Auskunft kann an nicht-öffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen) erteilt werden, wenn der Empfänger ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zur Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt (§ 14 Abs. 8 der GewO; z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen).
Voraussetzungen
Um diesen Dienst des 'Bundesamts für Justiz' zu nutzen benötigen Sie
- einen Personalausweis mit elektronischer Ausweisfunktion (eID) mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis (oder einen Aufenthaltstitel, mit einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
- sowie ein Lesegerät für die eID-Funktion oder ein kompatibeles Smartphone mit der AusweisApp2
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt jeweils 13,00 €.
Bezahlmethode
Sie können die Gebühren am Ende des Prozesses mit Ihrer bevorzugten Online-Bezahlmethode bezahlen (PayPal, Kreditkarte).