Abholung von Sperrmüll


Leistungsbeschreibung


Im Landkreis kann das Sperrgut auf zwei Arten entsorgt werden: Entweder geben Sie es auf einem der AWIGO-Recyclinghöfe ab (kostenpflichtig) oder es wird kostenfrei bei Ihnen zu Haus abgeholt.

Grundsätzlich wird unter Sperrmüll sperrige Abfälle privater Haushalte, die wegen der Größe (max. 2 Meter), des Gewichtes (max. 75 Kilogramm) oder des Materials nicht über die zugelassene Restmülltonne entsorgt werden dürfen. Wichtig: Dinge, die nicht zum Sperrmüll zählen, werden von der AWIGO nicht mitgenommen.

Nach telefonischer, schriftlicher oder Online-Anmeldung im Service Center der AWIGO GmbH erhalten Sie einen Abfuhrtermin. Die Abholung der nicht mehr benötigten Gegenstände erfolgt dann innerhalb von drei Wochen.