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Elterngeld beantragen


Leistungsbeschreibung

Das Elterngeld wird für die ab dem 01.Januar 2007 geborenen Kinder oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder gezahlt.

Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und deshalb auf Einkommen verzichten.

Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein Elterngeld beziehen, zwei weitere Monate sind für den anderen Elternteil reserviert. Weiterhin ist Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld für insgesamt 14 Monate, dass bei einem Elternteil für mindestens zwei Monate eine Minderung des Erwerbseinkommens zu verzeichnen ist.

Ersetzt werden grundsätzlich 65 Prozent des wegfallenden bereinigten Nettoeinkommens, maximal 1800,00 Euro im Monat. Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 Euro.

Das Elterngeld muss schriftlich bei der Elterngeldstelle der Kommune, in deren Bereich die Eltern ihren Wohnsitz haben, beantragt werden. Hinweise, Erläuterungen und Anträge sind auch auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration erhältlich.

  • Antragsformular
  • Geburtsurkunde Ihres Kindes im Original
  • Einkommensnachweise
  • Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
  • Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs

Je nach Ihrer individuellen Situation können weitere Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise finden Sie in den Antragsunterlagen.

Es fallen keine Gebühren an.

Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle. 

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
  • Klage vor dem Sozialgericht

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)

Ab dem 01.01.2023 gibt es einen neuen Elterngeldantrag, welcher verbindlich genutzt werden muss. Am Ende der Seite steht der Antrag für Sie zum Downbload bereit.

Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.