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Auszüge aus dem Geburtenregister


Leistungsbeschreibung

Die nachfolgend genannten Typen von Urkunden aus dem Geburtenregister können Sie online beantragen:

  • Geburtsurkunde (DIN-A4) 15,00 €
  • Geburtsurkunde für das Stammbuch (gelocht, DIN-A5) 15,00 €
  • Geburtsurkunde für die Sozialversicherung (bspw. Rentenversicherung) gebührenfrei
  • Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig) 15,00 €
  • Bescheinigung mit Angabe der Geburtszeit 7,50 €
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister 15,00 €

 

Hinweis

Jedes erste Exemplar kostet 15,00 €, jedes weitere Exemplar jeweils 7,50 €
Eine Bescheinigung mit Angabe der Geburtszeit kostet 7,50 €, jede weitere 3,50 €.

Standesamtliche Urkunden werden Ihnen ausschließlich im Original per Post zugeschickt. Derartige Urkunden können Ihnen nicht online übermittelt werden.

Ablauf der Urkundenbestellung

Bitte klicken Sie auf den roten Button, um den Bestellprozess zu beginnen. Eine Auswahl des Typs sowie der Anzahl der von Ihnen gewünschten Urkunde(n) können Sie am Ende des Bestellprozesses treffen.

Wenn Sie ein Bürgerkonto registriert haben und bei der Bestellung angemeldet sind, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn Ihr Antrag in Bearbeitung genommen wurde. Darüber hinaus erhalten Sie eine weitere E-Mail, wenn Ihre beantragte(n) Urkunde(n) fertiggestellt und per Post versendet wurden.

Sollten Rückfragen zu Ihrem Online-Antrag entstehen, werden Sie ebenfalls per E-Mail darüber benachrichtigt. 

Das Standesamt Quakenbrück ist für Sie zuständig (für die Erteilung der oben genannten Urkunden), wenn die Person innerhalb der Samtgemeinde Artland und ihrer Mitgliedsgemeinden (Badbergen, Menslage, Nortrup, Quakenbrück) geboren ist.
Urkunden aus dem Geburtenregister können für den Zeitraum von 110 Jahren rückwirkend ausgestellt werden.

Die benannten Urkundentypen aus dem Geburtenregister können zu den oben (unter "Leistungsbeschreibung") genannten Gebührensätzen beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass für jede erste Urkunde aus dem Geburtenregister der volle Einzelpreis und für jede weitere Urkunde aus dem Geburtenregister bei gleichzeitiger Bestellung jeweils der halbe Gebührensatz berechnet wird. (Ausgenommen von dieser Regelung sind Geburtszeitbescheinigungen.)

Bezahlmethode

Sie können die Gebühren am Ende des Prozesses mit Ihrer bevorzugten Online-Bezahlmethode bezahlen (PayPal, Kreditkarte, giropay).