Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
Leistungsbeschreibung
Wer selbständig tätig ist, muss in der Regel diese gewerbliche Tätigkeit bei der Verwaltung des Betriebssitzes anmelden (Gewerbeanmeldung). (Es gibt Ausnahmen, die nach der Gewerbeordnung nicht angemeldet werden müssen: Das sind insbesonder künstlerische Tätigkeiten, in Urproduktion erbrachte Tätigkeiten (z.B. Landwirte), freie Berufe (wie Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Ärzte, usw.).)
Wenn alle Tätigkeiten abgemeldet werden sollen, muss eine Gewerbe-Abmeldung erfolgen. Wenn hingegen nur einzelne Tätigkeiten abgemeldet werden sollen (oder Tätigkeiten geändert oder erweitert werden sollen), muss eine Gewerbe-Ummeldung erfolgen.
Wer innerhalb einer Mitgliedsgemeinde mit dem Betrieb umzieht, muss ebenfalls eine Gewerbe-Ummeldung vornehmen.
Wenn Sie hingegen Ihren Betrieb von der einen Gemeinde zu einer anderen Gemeinde verlegen, muss in der vormaligen Gemeinde (z.B. außerhalb der Samtgemeinde Artland) eine Gewerbe-Abmeldung von Ihnen abgegeben werden und dann können Sie hier über das OpenR@thaus-Portal eine Gewerbe-Anmeldung für die neue Mitgliedsgemeinde in der Samtgemeinde Artland erfassen.
Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Betrieb von der einen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde zu einer anderen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde verlegen (dann können Sie hier über das OpenR@thaus-Portal erst eine Gewerbe-Abmeldung für die vormalige Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde vornehmen und dann anschließend hier eine Gewerbe-Anmeldung für die neue Mitgliedsgemeinde).
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Pass
- ggf. Handelsregisterauszug
- ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
- ggf. Erlaubnisurkunde
- ggf. Handwerkskarte
Welche Gebühren fallen an?
Bemerkungen
Amtliche Ausfertigungen Ihrer Gewerbemeldung werden Ihnen ausschließlich schriftlich per Post übersandt.
Ablauf der Online-Gewerbemeldung
Sollten ggf. Rückfragen zu Ihrer Gewerbemeldung entstehen, werden Sie kontaktiert.