Gewerbean-, -um- und -abmeldungen


Leistungsbeschreibung


Ein Gewerbe ist jede selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.

Wer selbständig tätig ist, muss in der Regel diese gewerbliche Tätigkeit bei der Verwaltung des Betriebssitzes anmelden (Gewerbeanmeldung). (Es gibt Ausnahmen, die nach der Gewerbeordnung nicht angemeldet werden müssen: Das sind insbesonder künstlerische Tätigkeiten, in Urproduktion erbrachte Tätigkeiten (z.B. Landwirte), freie Berufe (wie Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Ärzte, usw.).)

Wenn alle Tätigkeiten abgemeldet werden sollen, muss eine Gewerbe-Abmeldung erfolgen. Wenn hingegen nur einzelne Tätigkeiten abgemeldet werden sollen (oder Tätigkeiten geändert oder erweitert werden sollen), muss eine Gewerbe-Ummeldung erfolgen.

Wer innerhalb einer Mitgliedsgemeinde mit dem Betrieb umzieht, muss ebenfalls eine Gewerbe-Ummeldung vornehmen.

Wenn Sie hingegen Ihren Betrieb von der einen Gemeinde zu einer anderen Gemeinde verlegen, muss in der vormaligen Gemeinde (z.B. außerhalb der Samtgemeinde Artland) eine Gewerbe-Abmeldung von Ihnen abgegeben werden und dann können Sie hier über das OpenR@thaus-Portal eine Gewerbe-Anmeldung für die neue Mitgliedsgemeinde in der Samtgemeinde Artland erfassen.

Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Betrieb von der einen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde zu einer anderen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde verlegen (dann können Sie hier über das OpenR@thaus-Portal erst eine Gewerbe-Abmeldung für die vormalige Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde vornehmen und dann anschließend hier eine Gewerbe-Anmeldung für die neue Mitgliedsgemeinde).

Voraussetzungen


Die Samtgemeinde Artland ist für Sie zuständig, wenn Sie auf dem Gebiet der Samtgemeinde Artland und ihrer Mitgliedsgemeinden (Badbergen, Menslage, Nortrup, Quakenbrück) ein Gewerbe betreiben bzw. betreiben wollen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Personalausweis oder Pass
  • ggf. Handelsregisterauszug
  • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
  • ggf. Erlaubnisurkunde
  • ggf. Handwerkskarte

Welche Gebühren fallen an?


Für die Prüfung und Bearbeitung Ihrer Gewerbemeldung fallen mindestens 33,50 € als Gebühren an (ggf. kann die Gebühr bei besonderem Zeitaufwand höher ausfallen).

Was sollte ich noch wissen?


Sie können die Gebühren für Ihre Gewerbemeldung am Ende des Prozesses mit Ihrer bevorzugten Online-Bezahlmethode bezahlen (PayPal, Kreditkarte, giropay oder paydirekt).

Amtliche Ausfertigungen Ihrer Gewerbemeldung werden Ihnen ausschließlich schriftlich per Post übersandt.

Ablauf der Online-Gewerbemeldung

Bitte klicken Sie auf den roten Button, um Ihre Gewerbe-An-/Ab-/Ummeldung zu erfassen.


Sollten ggf. Rückfragen zu Ihrer Gewerbemeldung entstehen, werden Sie kontaktiert. 

Kontaktpersonen


  • Frau Maack