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Leistungsbeschreibung

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.

  • Personalausweis oderf Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.