Schwerbehindertenausweis
Schwerbehindertenausweis
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
enschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie über mindestens 6 Monate an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern, können einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX ) stellen. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie prüft den Grad der Behinderung (GdB) und erteilt ab einem GdB von 20 einen Feststellungsbescheid.
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Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
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