Hundesteueranmeldung
Hundesteueranmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Sie Hunde in der Samtgemeinde Artland halten, sind Sie gegenüber Ihrer Gemeinde verpflichtet, der jeweiligen Mitgliedsgemeinde jährlich Hundesteuer zu zahlen.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Sie können in dieser Dienstleistung neben der Anmeldung zur Hundesteuer die Nachweise der Chipflicht, der Haftpflicht sowie der Sachkunde einreichen. Ebenfalls können Sie die vorgeschriebene Anmeldung im niedersächsischen Hunderegister vornehmen.
Welche Gebühren fallen an?
Folgende Hundesteuersätze (jährlich) gelten jeweils in den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Artland (Stand: 10.01.2019, die nachfolgenden Angaben sind ohne Gewähr der Aktualität):
Badbergen
- erster Hund: 40,- €
- jeder weitere Hund: 60,- €
Menslage
- erster Hund: 36,- €
- zweiter Hund: 48,- €
- jeder weitere Hund: 72,- €
Nortrup
- erster Hund: 36,- €
- zweiter Hund: 66,- €
- jeder weitere Hund: 90,- €
Quakenbrück
- erster Hund: 40,- €
- zweiter Hund: 80,- €
- jeder weitere Hund: 120,- €
- gefährlicher Hund: 500,- €
Welche Fristen muss ich beachten?
Wer innerhalb der Samtgemeinde Artland einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen einer Woche der Verwaltung schriftlich anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft. Wird das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen, so ist davon auszugehen, dass er älter als drei Monate ist.
Rechtsgrundlage
Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde.
Hinweise / Besonderheiten
Informationen zur Steuerbefreiung /-ermäßigung finden Sie in der Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.
Regelungen für das Führen und Halten von Hunden entnehmen Sie der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Samtgemeinde Artland.