Fahrerkarte: Erteilung


Leistungsbeschreibung


Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab dem 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger), 3,5 Tonnen übersteigt. Ebenso betroffen sind Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen (einschließlich des Fahrers) zu befördern.

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