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Briefwahlunterlagen Online (Wahlschein)


Leistungsbeschreibung

Bundestagswahl 2025 am 23.02.2025

Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger haben die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

Sie müssen im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. (Für die online Beantragung nicht notwendig).