Meldebescheinigung (einfach)


Leistungsbeschreibung


 

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis Ihrer Wohnung.

Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vorname(n)
  • Doktorgrad
  • Ordensname, Künstlername
  • Doktorgrad
  • Geburtstdatum, -ort und ggf. -staat
  • derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Haupt-/Nebenwohnung)

Hinweis

Meldebescheinigungen werden Ihnen ausschließlich im Original per Post zugeschickt. Derartige Unterlagen können Ihnen nicht online übermittelt werden.

Ablauf der Bestellung der Meldebescheinigung

Bitte klicken Sie auf einen der roten Buttons, um jeweils den Bestellprozess zu beginnen.

Wenn Sie ein Bürgerkonto registriert haben und bei der Bestellung angemeldet sind, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn Ihr Antrag in Bearbeitung genommen wurde. Darüber hinaus erhalten Sie eine weitere E-Mail, wenn Ihre Bescheinigung fertiggestellt und per Post versendet wurde.

Sollten Rückfragen zu Ihrem Online-Antrag entstehen, werden Sie ebenfalls per E-Mail darüber benachrichtigt.

Voraussetzungen


Die Samtgemeinde Artland ist für Sie zuständig, wenn Sie innerhalb der Samtgemeinde Artland und ihrer Mitgliedsgemeinden (Badbergen, Menslage, Nortrup, Quakenbrück) mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Welche Gebühren fallen an?


Die benannten Bescheinigungen können kostenpflichtig zu folgenden Gebührensätzen beantragt werden:

  • Aufenthaltsbescheinigung 7,50 €
  • einfache Meldebescheinigung 7,50 €


Bezahlmethode

Sie können die Gebühren am Ende des Prozesses mit Ihrer bevorzugten Online-Bezahlmethode bezahlen (PayPal, Kreditkarte, giropay).

Kontaktpersonen


  • Herr Landwehr
  • Frau Brockschmidt
  • Frau Schohaus
  • Frau Ströcker
  • Frau Hartmann

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