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Reisedokumente für Kinder


Leistungsbeschreibung

Mit diesem Online-Service können Daten zur Antragsvorbereitung elektronisch übermittelt werden.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens wurde der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Seit 01.01.2024 können keine neuen Kinderreisepässe ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon grundsätzlich unberührt.

Eine Eintragung des Kindes in den Pass der Eltern ist seit 01.11.2007 nicht mehr möglich.

Die Angaben zu den Dokumenten beziehn sich auf Kinder zwischen 0 und 18 Jahren.

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
  • Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde (bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese nicht nur vorübergehend getrennt i. d. R. allein durch den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält bzw. durch alleine sorgeberechtigten Elternteil, Vormund oder Pfleger).
  • Zur Prüfung der Identität muss auch das minderjährige Kind persönlich bei der Pass-/Personalausweisbehörde erscheinen.
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • alter Kinderreisepass/altes Personaldokument oder Geburtsurkunde
  • bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht,
    kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll
  • bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis

Personalausweis

  • Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 €
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

Reisepass

  • vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 €
  • Vorläufiger Reisepass: 26,00 €
  • Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 €

Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises und des Reisepasses beträgt jeweils 6 Jahre.