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Hundesteuerabmeldung


Leistungsbeschreibung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Abgabe des Hundes,
  • Tod des Hundes,
  • Verlust des Hundes,
  • Umzug des Hundes / Bürgers. (Dies gilt auch bei Umzügen innerhalb der Samtgemeinde Artland. Bei Umzügen innerhalb einer Gemeine ist zumindest die Adressänderung mitzuteilen.)

  • Abgabe des Hundes: Abgabevertrag
  • Verlust des Hundes: Verlusterklärung
  • Tod des Hundes: tierärztliche Bescheinigung

Es fallen keine Gebühren an.