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Antrag Übermittlungssperren


Leistungsbeschreibung

Die Weitergabe persönlicher Daten kann nach dem Meldegesetz für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für folgende Fälle:

  • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage
  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
  • das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial
  • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen.

Weiter kann der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im Zuge des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.

Übermittlungssperren sind kostenfrei.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.