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Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises


Leistungsbeschreibung

Ist der Personalausweis oder der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises oder Reisepass ausgestellt werden. 

Ersatzdokumente, wie Reisepass/Personalausweis oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität.

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweis es kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.