Abmeldung einer Nebenwohnung
Abmeldung einer Nebenwohnung
Leistungsbeschreibung
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Auszug aus der Wohnung ist spätestens 2 Wochen nach dem erfolgten Auszug bei der Meldebehörde anzuzeigen. Frühestens kann der Auszug 1 Woche vorher bei der Meldebehörde angezeigt werden.