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Abmeldung einer Nebenwohnung


Leistungsbeschreibung

Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein

Es fallen keine Gebühren an.

Der Auszug aus der Wohnung ist spätestens 2 Wochen nach dem erfolgten Auszug bei der Meldebehörde anzuzeigen. Frühestens kann der Auszug 1 Woche vorher bei der Meldebehörde angezeigt werden.