Abmeldung einer Nebenwohnung
Abmeldung einer Nebenwohnung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Auszug aus der Wohnung ist spätestens 2 Wochen nach dem erfolgten Auszug bei der Meldebehörde anzuzeigen. Frühestens kann der Auszug 1 Woche vorher bei der Meldebehörde angezeigt werden.